Gefährlich ist der SARS-CoV-2-Erreger für die Jüngsten kaum, für Junge ein wenig, für Ältere schon deutlich mehr und für die Ältesten sowie Vorerkrankte in der Bevölkerung ganz bestimmt. Aber infizieren kann theoretisch jeder und jede jeden, unabhängig von Alter und Geschlecht, und auch zu jeder Zeit und an jedem Ort. Im Kampf gegen eine Pandemie muss eine Gesellschaft zusammen stehen, und jeder und jede einen Beitrag zur Sicherheit aller leisten.
Home Office forever?
Eine besonders wichtige Rolle nehmen in diesem Kontext die Arbeitgeber ein. Warum? Arbeit ist ein Grundbedürfnis, zudem müssen die meisten Menschen arbeiten, um sich und ggfs. ihre Familie zu finanzieren. Das bedeutet auch, dass die meisten Menschen an 5 Tagen in der Woche für 8 Stunden an einem physischen Arbeitsplatz tätig sind, umgeben von Ihren Kolleginnen und Kollegen. Auch wenn es einige sehr flexible Berufsprofile gibt und/oder die infrastrukturelle Aufstellung einzelner Unternehmen es erlaubt, dass überwiegend aus dem Home Office gearbeitet werden kann, so verlangt die Realität in den meisten deutschen Unternehmen aktuell und auch in Zukunft eine physische Anwesenheit am Arbeitsplatz. Natürlich spielen aber auch nicht nur betriebliche Notwendigkeiten eine Rolle. Denn Menschen sind soziale Wesen und wollen/müssen sich mit anderen Menschen umgeben, austauschen und eben auch – arbeiten.
Arbeitsschutzstandards und dann?
Aus gesetzlicher Perspektive besteht die Aufgabe in der Sicherstellung, dass der SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard umgesetzt und eingehalten wird. Die 2 Grundsätze lauten darin:
- Wenn es nicht möglich ist den Sicherheitsabstand einzuhalten, müssen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.
- Personen mit spezifischen Krankheitssymptomen (Husten, Fieber etc.) sollten sich nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten und Verdachtsfälle sind unmittelbar abzuklären.
Es gibt darüber hinaus zahlreiche technische (Lüftung, Desinfektionsmittel etc.), organisatorische (Personenbezogene Verwendung von Arbeitsmitteln, Arbeitszeit- und Pausengestaltung etc.) und personenbezogene (Unterweisung, Schutz von Risikogruppen etc.) Maßnahmen, welche je nach Situation befristet sind und höchstwahrscheinlich im aktuellen Umfang nicht auf Dauer Bestand haben werden. Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und natürlich ist man stets dem gesunden Menschenverstand verpflichtet.
Übrigens: Ein professioneller Dienstleister aus dem Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements hat ein belastbares, aus dem SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard abgeleitetes Schutzkonzept und fügt sich zudem nahtlos in die Rahmenbedingungen seiner Kunden ein.
Gutes Immunsystem so wichtig wie nie
Die Mitarbeitergesundheit ist allerdings mit einer Einhaltung der Arbeitsschutzstandards allein nicht gesichert. Kurzsichtige Arbeitgeber reduzieren das Budget für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Krisenzeiten, da es intern eher als „nettes Zusatzbudget“ verstanden wird. Nachhaltig denkende Arbeitgeber dagegen wissen aber, dass gerade in der Krise die Erhaltung und Stärkung der Mitarbeitergesundheit eine der größten Erfolgshebel darstellt und vielleicht sogar noch wichtiger ist als in „normalen“ Zeiten. Wichtig bei dieser Betrachtung ist sich vorab die beiden Hauptfunktionen von Betrieblichem Gesundheitsmanagement zu vergegenwärtigen: Reduzierung von Krankenstand und Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
Reduzierung des Krankenstands mit Hilfe von Betrieblichem Gesundheitsmanagement bedeutet immer Prävention. Für erfolgreiche Prävention, also z.B. Stärkung des Immunsystems zur Vorbeugung einer schlimmeren Erkrankung an COVID-19, ist ein gesunder Ausgleich aus Bewegung, Ernährung und Entspannung der Mitarbeitenden unerlässlich. Diesen kann man mit zahlreichen Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz wie z.B. Massagen oder RückenFit erreichen. Angebote wie z.B. Digitales Gesundheitscoaching bieten auch für Mitarbeitende im Home Office die Möglichkeit am Betrieblichen Gesundheitsmanagement teilzuhaben.
Attraktivität vom Arbeitsplatz steigern
Nicht zuletzt lässt sich mit Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit auch die Attraktivität eines Arbeitsplatzes deutlich steigern. Besonders mit zielgruppenorientierten Angeboten direkt am Arbeitsplatz, kann man sogar den größten Freund vom Home Office, einen guten Grund geben hin und wieder an den physischen Arbeitsplatz zurückzukehren. Denn wie oben schon gesagt wird die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz auch in Zukunft zentral sein, und es ist an den Verantwortlichen die Rahmenbedingungen dafür auch mitarbeiterorientiert zu gestalten.