1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
a) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der
Champion Health GmbH
Oranienburger Straße 27
10117 Berlin
Geschäftsführer: Alexander Freitag, Enno Kuntze
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 166641 B
USt-IdNr.: DE300238362
Telefon: 030 / 220 121 56
E-Mail: info@wellnow.de
(im Folgenden „Wellnow“)
und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
b) Gegenstand dieser AGB sind Dienstleistungen von Wellnow für therapeutische Zwecke und für die Steigerung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens aus den Bereichen Fitness und Wellness, einschließlich Beratung zu diesen Themen. Das Dienstleistungsangebot von Wellnow umfasst digitale Dienstleistungen, die unter anderem mit Hilfe von Apps erbracht werden können, sowie Dienstleistungen, die vor Ort beim Auftraggeber durchgeführt werden.
c) Die Auftraggeber sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB.
2. Inhalt und Zustandekommen von Verträgen über Dienstleistungen von Wellnow
a) Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Wellnow kommt mit dem Auftraggeber zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Wellnow annimmt. Angebote von Wellnow werden dem Auftraggeber in der Regel per E-Mail übermittelt.
b) Der Auftraggeber kann sich bei Annahme des Angebots für einen einmaligen Termin (auch als Event oder Events bei mehreren einmaligen Terminen bezeichnet) entscheiden oder für eine regelmäßige Terminfrequenz, welche für mindestens drei Monate oder für ein Jahr oder eine individuelle Laufzeit im Angebot vereinbart wird.
c) Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten gegenüber dem Auftraggeber auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, die den vorliegenden AGB widersprechen, werden in den Vertrag nur dann einbezogen, wenn die Parteien es ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
3. Rechte und Pflichten von Wellnow
a) Wellnow gewährleistet, dass das für die Auftragsdurchführung von Wellnow eingesetzte Personal über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Ein Wechsel des Personals innerhalb der Vertragslaufzeit ist kostenfrei möglich.
b) Alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel stellt Wellnow selbst und auf eigene Kosten zu den Terminen beim Auftraggeber bereit.
c) Wellnow erbringt keine standardisierbaren Leistungen. Wellnow wird Wünsche des Auftraggebers bei der Leistungserbringung berücksichtigen, ist aber nicht verpflichtet, einen bestimmten Ablaufplan oder eine konkrete Durchführung einzuhalten, außer dies ist individuell vereinbart.
4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wellnow die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe des Leistungsumfangs und Ziff. 6 dieser AGB zu zahlen. Die Vergütung versteht sich im Zweifel zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
b) Der Ausfall von regelmäßig zur Verfügung gestellten oder bereits bestätigtem Personal von Wellnow ist kein zulässiger Grund, die Leistungsabnahme zu verweigern.
c) Unbeschadet der Regelungen über die Stornierung, Pausierung oder Umbuchungen von Aufträgen gem. Ziff. 5 dieser AGB, hat der Auftraggeber Wellnow unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann.
5. Buchung, Stornierung und Pausieren von Terminen
a) Bestimmungen für den einmaligen Termin
aa. Eine kostenfreie Stornierung und Umbuchung ist bei einem einmaligen Termin (auch als Event oder Events bei mehreren einmaligen Terminen bezeichnet) bis zum Ablauf des 22. Tages vor dem vertraglich bestimmten Leistungszeitpunkt möglich. Bei einer Stornierung zwischen dem Ablauf des 22. und dem Ablauf des 8. Tages vor dem Termin beträgt die Ausfallgebühr pauschal 50 % des geschuldeten Bruttobetrages. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitraum ist der vereinbarte Betrag in voller Höhe zu zahlen.
b) Bestimmungen für regelmäßige Terminfrequenzen
aa. Der Auftraggeber hat zu Beginn der Vertragslaufzeit in Abstimmung mit Wellnow sämtliche durch den Auftraggeber gebuchten Termine und Leistungsumfänge für die Vertragslaufzeit festzulegen.
bb. Eine Reduzierung der vereinbarten Terminanzahl und/oder des stündlichen Leistungsumfangs ist möglich, nämlich einmalig bis zum Ende der individuell vereinbarten Testphase, im Übrigen nur bei einer Vertragsverlängerung.
cc. Eine Aufstockung der vereinbarten Termine, Erhöhung des stündlichen Leistungsumfangs, Verlegung der Termine oder eine Änderung des Wochentags oder der Startzeit ist möglich. Diese Änderungen werden frühestens einen Monat nach dem Abschluss der Änderungsvereinbarung terminiert.
dd. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Termin bis zu 24 Stunden vor dem Termin zu pausieren. Pausierte Termine können kostenlos nur innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden.
ee. Pausiert der Auftraggeber einen gebuchten Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin, verfällt der Anspruch auf einen kostenlosen Nachholtermin.
6. Abrechnung und Vergütung
a) Die Vergütung für die Inanspruchnahme des Dienstes von Wellnow richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen Wellnow und dem Auftraggeber. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Wellnow wird dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung jeweils am Anfang oder am Ende des jeweiligen Leistungsmonats in Rechnung stellen abhängig vom gebuchten Service und dem vereinbarten Angebot. Die Rechnungen sind sofort ab Rechnungsstellung und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
c) Wellnow ist berechtigt, die Höhe der Vergütung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für Wellnow unzumutbar ist. Zu solchen Preiserhöhungen bis zu 15 % p.a ist Wellnow berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 12 Monate zurückliegt. Wellnow wird dem Auftraggeber Preiserhöhungen einen Monat vorher in Textform ankündigen. Bei Preiserhöhungen steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung durch Wellnow in Textform (z. B. per E-Mail) geltend machen muss. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat die sofortige Beendigung des Vertrages zur Folge. Wellnow wird den Auftraggeber in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
d) Im Falle der Kostenteilung durch den Auftraggeber und dessen Mitarbeitende oder die volle Übernahme der Kosten durch Mitarbeitende übernimmt der Auftraggeber die vollständigen Kosten für ungebuchte Einheiten innerhalb des vereinbarten Terminumfangs.
e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem von Wellnow eingesetzten Personal einen Parkplatz für die Dauer des Termins kostenlos zur Verfügung zu stellen; andernfalls berechnet Wellnow pro Termin und pro eingesetzter Person eine Pauschalgebühr von 9,00 EUR netto. Etwaige andere Anfahrtskosten des von Wellnow eingesetzten Personals sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
7. Vertragsdauer, Kündigung des Vertrages
a) Wenn die Parteien eine regelmäßige Terminfrequenz von mehr als drei Monaten vereinbaren, sind die ersten drei Monate eine Testphase. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis einen Monat vor dem Ablauf der Testphase vorzeitig kündigen. Bei einer zwölfmonatigen Laufzeit beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate. Die Parteien können eine davon abweichende Testphase und Kündigungsfrist individuell vereinbaren.
b) Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch im Anschluss an den Vertragszeitraum um die Länge des ursprünglichen Vertragsverhältnisses, wenn die Parteien keine individuelle Vertragsverlängerung vereinbaren.
c) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem 1. Tag des Monats, in dem der erste mit Wellnow vereinbarte Termin des Auftraggebers stattfinden soll.
d) Das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, bleibt unberührt. Für Wellnow liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seine Pflichten aus vorstehenden Ziffern 4a), 4c) dieser AGB verletzt.
e) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
8. Gewährleistung und Haftung
a) Wellnow haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Wellnow bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
b) Wellnow haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), sowie der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
c) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Wellnow.
9. Freistellungsanspruch
a) Der Auftraggeber stellt Wellnow und deren Mitarbeiter bzw. Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und/oder der Veröffentlichung von Inhalten, von Dritten geltend gemacht werden.
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die Wellnow durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die Wellnow zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Wellnow informiert in diesem Falle den betroffenen Auftraggeber unverzüglich über vorzunehmende Maßnahmen der Rechtsverteidigung.
10. Nutzung von Marken und Kennzeichen zu Referenzzwecken
Der Auftraggeber räumt Wellnow für die Dauer der Vertragslaufzeit das räumlich unbeschränkte Recht ein, die Marken und geschäftlichen Bezeichnungen des Auftraggebers digital und analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online- und Print-Nutzung jeglicher Art) für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.
11. Abwerbeverbot; Vertragsstrafe bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, es während der Laufzeit dieser AGB und bis zu zwei Jahre nach Vertragsende zu unterlassen, selbst oder durch Dritte, Personal von Wellnow (Arbeitnehmer oder beauftragte Partner) für Leistungen, die den vertraglichen Leistungen entsprechen, direkt zu beauftragen, insbesondere wenn Wellnow durch eine solche Beauftragung die Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen droht oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Personal- und Kundenstammes.
b) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot nach Ziffer 11 a) dieser AGB verwirkt der Auftraggeber für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe bemisst sich in Höhe des von Wellnow generierten Umsatzes durch den vom Auftraggeber selbst beauftragen ehemaligen Personals von Wellnow innerhalb der letzten 12 Monate der Vertragsbeziehung zwischen Wellnow und dem ehemaligen Personal. Besteht die Vertragsbeziehung zwischen Wellnow und dem ehemaligen Personal weniger als 12 Monate, bemisst sich die Höhe der Vertragsstrafe nach dem bis dahin mit diesem Personal erzielten Umsatz, berechnet für 12 Monate. Sollte die Höhe der nach lit. a) vereinbarten Vertragsstrafe im konkreten Einzelfall nicht angemessen sein, ist sie im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu prüfen. Die Vertragsstrafe wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem sie entsteht. Die Geltendmachung sonstiger Schadenersatzansprüche bleibt Wellnow vorbehalten.
12. Datenschutz
Wellnow erbringt die Leistungen selbst als Verantwortlicher gem. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO; es liegt datenschutzrechtlich keine Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber vor. Datenschutzrechtliche Hinweise finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
a) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
b) Wellnow kann diese AGB jederzeit ändern, insbesondere bei rechtlichen und technischen Änderungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Die Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben. Dem Auftraggeber steht bei Änderung wesentlicher Bestimmungen dieser AGB ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch Wellnow schriftlich geltend gemacht werden muss. Wellnow wird den Auftraggeber in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Wesentliche Bestimmungen in diesem Sinne sind insbesondere Ziff. 1 bis 7 dieser AGB.
c) Wellnow ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller zusätzlichen Vereinbarungen mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieser AGB auf ein anderes Unternehmen steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch Wellnow schriftlich geltend gemacht werden muss. Wellnow wird den Auftraggeber in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.
d) Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist Berlin.
Stand: 01.01.2023